- [Alt + 0] - Startseite
- [Alt + 1] - Navigation
- [Alt + 2] - Inhalt
- Kontakt - [Alt + 3]
- [Alt + 4] - Sitemap
- [Alt + 5] - Suche
CONSULTING
SERVICES
Financial Services
MaRisk
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA), abgekürzt MaRisk (BA), sind ein Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten. Sie wurden von der BaFin erstmals mit im Dezember 2005 veröffentlicht und seitdem auch aktualisiert worden.
Die MaRisk konkretisieren grundsätzlich den § 25a KWG und sind die Umsetzung der bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesse für die in Basel II geregelten Eigenkapitalvorschriften in deutsches Recht, die so genannte „zweite Säule“ von Basel II/III.
Es handelt sich bei Ihnen also um normeninterpretierende Verwaltungsvorschriften, die eine Selbstbindung der deutschen Aufsicht gegenüber den Finanzinstituten bzw. Versicherungen darstellen.
Damit sind die MaRisk de facto eine verbindliche Auslegung des § 25a Abs. 1 KWG. Sie sollen eine konsistente Anwendung gegenüber allen Anwendern ermöglichen und Rechts- und Planungssicherheit schaffen.
Das Competence Center Financial Services von Trivadis hat sich mit der MaRisk und dem KWG befasst und dazu interessante Details sowie vor allem die Auswirkungen auf die Finanzinstitute zusammengestellt. Gerne stellen wir Ihnen persönlich unseren Competence Center sowie die aktuellen Neuerungen der Gesetzesinitiative in einem persönlichen Gespräch vor.




